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Das "KiBiz" soll das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ablösen. Das Gesetz regelt die in der Diskussion besonders umstrittene öffentliche Förderung und Finanzierung der Einrichtungen. Als Berechnungsgrundlage dienen "Kindpauschalen", die sich aus der Anlage zu § 19 ergeben. Das Gesetz soll zum 1. August 2008 in Kraft treten. Als Abrechungszeitraum gilt hier nicht mehr das Haushaltsjahr sondern das Kindergartenjahr vom 01.08. bis zum 31.07. proFINANZ bietet dazu ein neues Modul "KIBIZ" an. Mit diesem Modul ist es möglich das Kindergartenjahr abzubilden. Anders, als zum Beispiel bei außerordentlichen Haushalten, entfällt hier die Pflicht die Stammdaten jährlich neu einzutragen. Sollten Sie Interesse an diesem Modul haben, setzen Sie sich bitte mit der proFINANZ Hotline in Verbindung.
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